Funkenlöschanlagen

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In pneumatischen Transporteinrichtungen und mechanischen Förderanlagen, in denen brennbare Materialien transportiert werden, kommt es durch Funkenflug immer wieder zu Bränden und Filterexplosionen. Der Funkenflug wird in der Regel durch die eingesetzten Maschinen oder durch Materialverunreinigungen erzeugt.

Produktionsausfälle, hohe Sachschäden und die Gefährdung von Menschenleben sind die Folge. Um dieses Risiko auszuschließen, müssen Absauganlagen auf Funkenflug überwacht und durch Funkenlöschanlagen gesichert werden.

Für umfassenden Versicherungsschutz sind Funkenlöschanlagen nach den Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer (VdS 2106) inzwischen meist Voraussetzung.

Funktion einer Funkenlöschanlage

Installationsschema Funkenlöschanlagen

In pneumatischen Förderleitungen sollten hinter dem Ventilator (denn auch dieser kann Funken erzeugen) Funkenmelder und Löscheinrichtungen eingebaut werden. Die Funkenmelder erkennen geringste infrarote Strahlen und melden diese an die Funkenmeldezentrale weiter. Von hier aus wird dann in Millisekunden die Löscheinrichtung angesteuert und Löschwasser über Spezialdüsen in die Absaugleitung eingedüst. Der Funkenflug muss diesen Löschnebel passieren und wird dabei sicher abgelöscht.

Der Mindestabstand zwischen einem Funkenmelder und der Löscheinrichtung in einer Absauganlage, ist abhängig von der Luftgeschwindigkeit in der Absaugleitung und der Reaktionszeit der Löscheinrichtung. Der Mindestabstand in Meter ergibt sich aus der Luftgeschwindigkeit in m/s mal einem Sicherheitsfaktor bis zu 0,3 s (abhängig vom Durchmesser der Förderleitung). Als Sicherheitsfaktor bezeichnet man die Zeit zwischen Funkenerkennung und Aufbau des Löschnebels. Innerhalb dieser Zeit muss in der Absaugleitung ein wirksamer Löschwassernebel stehen, der den Funkenflug sicher ablöschen kann. Grundsätzlich gilt also: Je höher die Luftgeschwindigkeit, umso größer muss der Abstand zwischen Funkenmelder und Löscheinrichtung sein, damit der Löschvorgang stets vor Eintreffen des Funkens an der Löschstelle einsetzt.

In allen Förderleitungen zum Filter und Spänesilo sollte nach dem Ventilator eine Funkenerkennung und eine Funkenlöscheinrichtung eingebaut werden. Die Funkenerkennung besteht aus mindestens zwei Funkenmeldern, welche den gesamten Rohrleitungsquerschnitt überwachen. Die Funkenlöscheinrichtung besteht aus einem schnell öffnenden Magnetventil, sowie mindestens einer Löschdüse. Gegen Verschmutzung sind die Löschdüsen mit einem Verschluss versehen. Die Löschung wird solange aufrechterhalten, bis der letzte erkannte Funken die Löschstrecke passiert hat, dann schließt die Löschautomatik selbstständig. Die Funkenlöschanlage bleibt jedoch weiterhin einsatzbereit, so dass ein neu entstehender Funkenflug sofort wieder bekämpft werden kann. Die minimale Löschzeit beträgt fünf Sekunden und verlängert sich automatisch bei andauerndem Funkenflug. Einzelne Funken werden während des Produktionsprozesses sicher abgelöscht.

Durch eine einstellbare Funkenschwelle von 1 bis 999 Funken in einer Zeiteinheit kann eine Maschinenabschaltung vorgenommen werden. Die Anzahl der erkannten Funken, sowie die Auslöseschwelle wird optisch in der Funkenmeldezentrale angezeigt. Um ein einwandfreies Sprühbild erzeugen zu können, muss ein Fließdruck von mindestens 5 bar an der Löschautomatik vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall kommt eine Druckerhöhungsanlage zum Einsatz, die aus einer Vertikalkreiselpumpe mit Membrandruckbehälter, sowie einem Vorratsbehälter besteht. Der Löschwasseranschluss an eine vorhandene Sprinkleranlage ist möglich. Löscheinrichtungen, welche sich in frostgefährdeten Bereichen befinden, müssen mit einer elektrischen Begleitheizung versehen werden. Die Steuerung der Begleitheizung erfolgt über ein Außenthermostat mit der dazugehörigen Heizbandüberwachung. Alle beheizten Löschwasserleitungen, sowie die Löscheinrichtung müssen isoliert werden.

Im Bereich der Ventile und Löschdüsen muss die Isolierung zu Wartungszwecken abnehmbar sein. Die Funkenmelder haben eingebaute Testeinrichtungen. Die neue Generation von Funkenmeldezentralen hat eine automatische Meldertesteinrichtung, der manuelle Meldertest entfällt hier. Eine Löschwasserüberwachung überwacht ständig, ob Löschungen einwandfrei ablaufen und zeigt den Löschvorgang optisch an der Funkenmeldezentrale an.

Sollte eine Filteranlage mit Luftrückführung arbeiten, werden By-Pass-Rauchmelder für den Einbau in die Rückluftkanäle eingeplant. Diese melden einen Schwelbrand in den Filterschläuchen sofort und es erfolgt eine Abschaltung der Ventilatoren. In der Filteranlage werden zusätzlich zwei Thermo-Differenzialmelder installiert, welche bei einer Temperatur von > 90°C sofort auslösen. Dabei kann nur ein Alarm ausgelöst oder auch eine Löscheinrichtung angesteuert werden. Die Funkenmeldezentralen sind mit einer Mikroprozessorüberwachung ausgestattet. Es werden die Ereignisse der Feuermeldungen und Störungen gespeichert und als Klartext angezeigt. Bis zu 2500 Ereignisse können gespeichert werden.

Richtlinien von Funkenlöschanlagen

VdS

Der Verband der Sachversicherer wendet die Richtlinie für Funkenlöschanlagen (VdS 2106) an. Sie besagt unter anderem, dass eine Funkenlöschanlage nur von einer VdS anerkannten Errichterfirma installiert werden darf. Es dürfen nur anerkannte Bauteile und Geräte eingesetzt werden. Für jede Funkenlöschanlage muss von der anerkannten Errichterfirma ein Installationstest, eine Schemazeichnung aus der Funktion und Schutzbereich hervorgeht, sowie eine hydraulische Berechnung erstellt werden. Die Unterlagen sind bei einer Abnahme dem VdS einzureichen. Funkenlöschanlagen müssen in regelmäßigen Abständen von einer anerkannten Errichterfirma geprüft und gewartet werden. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Im Normalfall ist eine halbjährliche Wartung ausreichend. Vom Betreiber der Funkenlöschanlage ist ein Betriebsbuch zu führen, in das Störungen, technische Prüfungen usw. einzutragen sind.

Referenzen